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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um ein E-Bike oder Fahrrad in Pfand zu geben?
Für eine Belehnung benötigen wir:
Wir garantieren eine sichere Aufbewahrung Ihres Bike´s und Sie sind weiterhin Eigentümer (Keine Garantie auf Endladung des Akkus)
Wenn Sie ein Fahrrad in Pfand geben, müssen Sie die Funktionsweise der Pfandleihe verstehen. Technisch gesehen funktioniert ein Pfandhaus so Sie erhalten für den Gegenstand ein Darlehnen. Das Pfandhaus teilt Ihnen den Darlehnsbetrag des Fahrrads und den Betrag der Zinsen und Gebühren mit.
Wenn Ihr Fahrrad zum Beispiel im Handel um die € 1000 kostet, wird es Ihnen sagen, dass sie das Fahrrad um die €300 – € 400 in Pfand geben können sofern das Fahrrad in einem guten Zustand ist. Der Darlehnsvertrag läuft 30 Tage. Am Ende der 30 Tage müssen Sie den Vertrag verlängern oder den Pfandgegenstand auslösene. Somit die Gebühren und den Darlehnsbetrag zurück zahlen.
Bei Belehnungen von Fahrräder oder Scooter mit Akku ist folgendes zu beachten.
Belehnung von E-Scooter
Für eine Belehnung benötigen wir:
Wir garantieren eine sichere Aufbewahrung Ihres Scooters (für die Endladung ihres Akkus können wir keine Haftung übernehmen) und Sie sind weiterhin Eigentümer.
Donaufelder Straße 246
1220 Wien (Kagranerplatz U1)
+43(1) 28 33 760
office@av-pfandhaus.at
Montag bis Freitag 10:30 bis 12:30 und
13:00 bis 18:30 Uhr
Samstag 10:00 bis 15 Uhr
Sonntag & Feiertage geschlossen