Die Zinsen für das Darlehen betragen:
pro Halbmonat………………….……2,50%
pro Monat……………………………5,00%
pro Halbjahr ………………..………30.00%
pro Jahr ……………….……………60,00%
von der Darlehenssumme
Die Manipulationsgebühr (Bearbeitungsgebühr) die im Zusammenhang mit dem Geschäftsfall erforderliche Evidenzhaltung, Aktualisierung, Buchvorgänge, beträgt für eine anzurechnende Darlehensdauer bis einschließlich 4 Kalendermonate:
pro Halbmonat …………………..0,825%
pro Monat………………………..1,650% von der Darlehenssumme.
Die Höhe des Darlehensbetrag beeinflusst diesen Prozentsatz nicht.
Bei einer Darlehensdauer
Bis einschließlich 6 Kalendermonate
pro Halbmonat …………….…..0,775%
pro Monat ……………………..1,550% von der Darlehenssumme
Bis einschließlich 8 Kalendermonate
pro Halbmonat …………….…..0,72%
pro Monat ……………….……1,450% von der Darlehenssumme
bis einschließlich 10 Kalendermonate
pro Halbmonat …………..……0,675%
pro Monat ……………….……1,350% von der Darlehenssumme
bis einschließlich 12 Kalendermonate
pro Halbmonat …………….….0,625%
pro Monat …………………….0,250% von der Darlehenssumme
über 12 Kalendermonate
pro Halbmonat…………………0,575%
pro Monat …………………….1,150% von der Darlehenssumme
Eine Erhöhung der Manipulationsgebühr über den erwähnten Höchstsatz von 1,65% pro Monat ist nicht möglich.
Bei Belehnungen von Automobilen und Motorräder hat der Verpfänder für die Garagierkosten selbst aufzukommen. Bei sperrigen Gütern welche in separaten Lagerräumen untergebracht werden müssen, werden dem Verpfänder die Lagerkosten separat gerechnet.
Ansonsten wird ein Platzgeld für Darlehensbeträge von 36,34 aufwärts pro Quartal in Nachhinein verrechnet.
Kleinere technische Geräte € 1,45
Pelze, TV- und Hi-Fi Geräte € 2,90
Teppiche bis 50m² € 2,90
Teppiche von 5-10 m² € 3,63
Teppiche über 10m² € 7,27
Sonstige größere technische Geräte € 7,27
Für Klaviere und Möbeln die tatsächlichen angefallenen Kosten mindestens jedoch € 7,27
An Reinigungsgebühr werden die tatsächlichen angefallenen Kosten, mindestens jedoch € 1,09 verrechnet.
Für ausgelöste, nicht behobene Pfänder werden diese Standgebühren und das Platzgeld pro Monat verrechnet.
Die Leihgebühr für Umhüllungen beträgt für jede begonnene 3 Monate Darlehenslaufzeit € 1,82.
Standgebühren für die Garagierung von belehnten Fahrzeugen pro Tag für
Motorräder € 4,20
Pkw € 7,20
Lkw € 10,70
Während der Heizperiode wird ein Zuschlag von 20% der Tagesgebühr für Heizkosten verrechnet.
Die Zinsen und Manipulationsgebühren sind im Nachhinein bei Auslösen, Umsetzen (Prolongation) oder Verkauf der Pfandobjekte zu bezahlen. Die Berechnung erfolgt nach Halbmonaten, wobei aber für die Pfänder, die vor Ablauf des des ersten Monats ausgelöst oder umgesetzt werden, die gesamten Gebühren für den ganzen Monat zu zahlen sind.
Bei Umsetzung (Prolongation) beginnt die Berechnung der Darlehenszinsen und Manipulations-Gebühren mit dem Tag des auf den Einlangstag folgenden Kalenderhalbmonats und endet jeweils mit dem letzten Tag des Kalenderhalbmonats, in dem eine neuerliche Umsetzung erfolgt.
Bei der Belehnung, Umsetzung, Auflösung bzw. bei Verwertung verfallener Pfänder ist eine Ausfertigungsgebühr zu errichten.
Diese beträgt bei der Neubelehnung bzw. Umsetzung (Verlängerung)
für ein Darlehen bis € 72,60 € 1,45
für ein Darlehen von € 72,61 – € 145,27 € 2,18
für ein Darlehen von € 145,28 – € 363,29 € 2,91
für ein Darlehen von € 363,30 – € 726,66 € 4,36
für ein Darlehen von € 726,67 – € 1.453,38 € 7,27
ab einen Darlehen von € 1.453,39 € 8,72
Ansonsten sind Umsetzung (Prolongation) eines Darlehens von Standpunkt der Zinsen- und Gebührenbemessung wie bei Neubelehnungen zu behandeln.
Zurückziehungsgebühr von Darlehen (inkl. Ust.) 5% mindestens jedoch € 1,45
Versteigerungsgebühr für Pfänder (vom Meistbot) 18%
Bearbeitungsgebühr von Verlustanzeigen und Zurückstellung vom Verkauf pro Pfandschein € 7,27.
Kosten die im Zusammenhang mit einem Pfandgeber schuldhaft herbeigeführten Geschäftsfall für Bearbeitung, Gebühren und Porti anfallen, sind der Anstalt zu ersetzen soweit sie angemessen und zweckentsprechend sind.
Der jeweils geltenden Zinsfluss und die sonstigen Gebühren sind in der Anstalt durch öffentlichen Anschlag kundgemacht. Falls mit Genehmigung der zuständigen Gewerbebehörde eine Änderung derselben eintritt, so findet die geänderten zinsen und Gebührensätze auf die vor dem Inkrafttreten derselben abgeschlossenen Pfandgeschäfte keine Anwendung.
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